Schießstand nur mit 2G nutzbar

Ab dem 24.11. gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese verpflichtet den gesamten Freizeitbereich auf eine 2G-Regelgung. Besucher müssen also vor Ort nachweisen, das sie entweder geimpft oder von einer Covid19-Infektion genesen sind. Der Nachweis eines negativen Tests ist nicht ausreichend.

Diese Regelung gilt damit ab sofort auch auf dem Schießstand des Hegerings Sundern. Bei einem Besuch legen Sie bitte dem Standpersonal einen geeigneten 2G-Nachweis vor. Ohne Nachweis ist die Nutzung des Schießstandes nicht möglich.

Auf dem Schießstand gelten im Übrigen weiterhin die bekannten Hygieneregelungen, allen voran die Abstandsregelungen und die Verpflichtung zum Anlegen einer Mund-/Nasenbedeckung.

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