Der Hochsauerlandkreis weist daraufhin, dass aufgrund von gesetzlich bedingten Umstellungen in der Zuverlässigkeitsüberprüfung die Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen derzeit deutlich mehr Zeit wie üblich in Anspruch nimmt. Die untere Jagdbehörde bietet daher ab sofort eine Verlängerung des Jagdscheins in zwei Schritten an: Unmittelbar jetzt kann ein Antrag gestellt werden, auf Basis dessen die untere Jagdbehörde dann die Zuverlässigkeitsprüfung startet. Die Einreichung des Jagdscheins oder die Versicherungsbestätigung sind dazu nicht erforderlich. Erst wenn die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen erfolgen diese Schritte.
Zur Vermeidung von Verzögerungen bittet der HSK ausdrücklich darum, dieses Angebot zu nutzen und den Verlängerungsantrag umgehend zu stellen. Dies ist auch Online möglich. Eine rechtzeitige Beantragung ist auch im Interesse jedes einzelnen Jagdscheininhabers, da ein ausgelaufener Jagdschein auch waffenrechtliche Konsequenzen (insb. In Bezug auf Besitz von Munition) nach sich zieht.
Details sind der Mitteilung des HSK zu entnehmen.