Schießstand für Jäger eingeschränkt wieder geöffnet

Ab März kann der Schießstand unter einschränkenden Bedingungen wieder genutzt werden. Wie bereits vor der Schließung ist eine Nutzung ausschließlich durch im LJV organisierte Jagdscheininhaber möglich, der Nachweis ist vor Ort zu erbringen. Die Nutzung beschränkt sich auf das An- und Einschießen von Waffen, den Erwerb des gesetzlichen Schießnachweises sowie Funktionsprüfungen von Langwaffen. Die Kurzwaffenanlagen bleiben geschlossen.

Grundsätzlich ist der Schießstand nach Terminabsprache mit der Standleitung nutzbar. Jeweils Donnerstags ist von 16:00 – 19:00 Uhr eine Nutzung für die oben genannten Zwecke ohne Voranmeldung möglich. Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen ist nur eine minimale Zahl gleichzeitiger Schützen zulässig. Bitte planen Sie daher in dieser Zeit u.U. deutliche Wartezeiten ein.

Auf dem gesamten Schießstandgelände sind die Abstands- und Hygieneregelungen strengstens einzuhalten. Ein Aufenthalt in den Gebäuden ist, abseits des eigentlichen Schießens, nicht zulässig. Den Weisungen des Standpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

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