Veranstaltungen der Jagdausübung bis zum 31.01.2021 – Umsetzung der Corona-Schutzverordnung im HSK

Mit der Verlängerung der umfassenden Corona-Schutzmaßnahmen sind Anpassungen im Bereich der Jagd auf Schalenwild vorgenommen worden. Hierdurch soll eine notwendige Bejagungen im Einklang mit den Corona-Schutzmaßnahmen im Januar noch ermöglicht werden.

Der Landesjagdverband NRW informiere dazu am Wochenende wie folgt:

„Neue Coronaschutzverordnung tritt am 11. Januar in Kraft

Düsseldorf/Dortmund, 8. Januar 2021 (MAGS/LJV NRW). Am 7. Januar hat die NRW-Landesregierung die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verkündet. Sie tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und ersetzt dann die derzeitige Coronaschutzverordnung.

Abweichend vom generellen Veranstaltungsverbot sind unter Beachtung aller sonstigen Regelungen dieser neuen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen zur Jagdausübung zulässig, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.

Bei den nach dieser Verordnung zulässigen dringend erforderlichen Veranstaltungen zur Jagdausübung darf bezogen auf feste und namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer der Mindestabstand unterschritten werden.

Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer ist sicherzustellen.

Der Landesjagdverband ruft seine Mitglieder zur penibelsten Einhaltung sämtlicher Coronaschutzmaßgaben auf. Darüber hinaus muss immer auch geprüft werden, inwieweit bestimmte Situationen Anlass zu Diffamierungen durch Jagdgegner bieten könnten, wie sie in jüngster Vergangenheit leider vorgekommen sind (siehe Rheinisch-Westfälischer Jäger 1/21, Seite 19).

Alle Infos zur Jagd in Zeiten von Corona hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage www.ljv-nrw.de in einer Sonderseite zusammengefasst. Über weitere Erläuterungen der neuen Coronaschutzverordnung, die das NRW-Umweltministerium ggf. noch erlassen wird, informiert der Landesjagdverband seine Mitglieder umgehend.“

Mit Schreiben vom 12.01.21 hat die Untere Jagdbehörde die Hegeringsleitungen im Hochsauerlandkreis informiert, dass im Hochsauerlandkreis die Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich ist und in sofern die Voraussetzungen für eine Bejagung gemäß der Landesverordnungen geschaffen:

Veranstaltungen der Jagdausübung bis zum 31.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass die untere Jagdbehörde des
Hochsauerlandkreises festgestellt hat, dass Veranstaltungen der
Jagdausübung zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur
Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vom
12.01.2021 bis zum 31.01.2021 dringend erforderlich ist.

Veranstaltungen der Jagdausübung unterliegen jedoch weiterhin streng
den übrigen Vorgaben der geltenden Coronaschutz-VO. Insbesondere
verweise ich auf die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln.

Ferner sind mindestens 48 Stunden vor einer solchen Veranstaltung
folgende Stellen bezüglich des Zeitraums, des Jagdbezirkes und der
Teilnehmeranzahl schriftlich zu informieren:
– untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises
– die zuständige örtliche Ordnungsbehörde
– die zuständige Polizeiwache

Änderungen der o.g. Feststellung aufgrund eines Anstieges der
7-Tage-Inzidenz behalte ich mir vor.“

Veranstaltung zur Jagdausübung sind daher unter strenger Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen sowie der entsprechenden Anmeldungen bis zum Ende des Januar möglich.

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