von 19 Uhr
Schützenhalle Endorf
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird erforderlich, um für den Beschluss der neue Satzung Beschlussfähigkeit herzustellen. Außerdem wird auf der Versammlung die in der letzten Mitgliederversammlung ausgesetzte Vorstandswahl durchgeführt. Neben den regulären Wahlen des Vorsitzenden und des Geschäftsführers sind auch die Ämter des zurückgetretenen stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassierers neu zu besetzen.